Einleitung:
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer*in (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) an Veranstaltungsangeboten wie Informationsveranstaltungen, Kongresse, Schulungen etc. (im Folgenden „Veranstaltung“) und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (im Folgenden „MLR“ oder „Veranstalter“ genannt). Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer diese AGB spätestens bei der Anmeldung in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung.
§ 1 Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort wird vom MLR bestimmt und ist im aktuellen Programm ausgewiesen.
§ 2 Leistung und Teilnahmegebühren
Die Teilnahme an einem Veranstaltungsangebot des MLR ist kostenfrei möglich. Soweit die Nachfrage höher ist als das Angebot, behält sich das MLR das Recht vor eine Auswahl / Beschränkung nach eigenen Kriterien vorzunehmen. Das MLR behält sich Änderungen vor, z.B. angekündigte Referent*innen durch andere Referent*innen zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Anreisen und Übernachtungen sind vom Teilnehmer selbst zu buchen und zu bezahlen. Anspruch auf die Bereitstellung eines Cateringangebots während der Veranstaltung besteht für den Teilnehmer nicht.
§ 3 Absage, Verlegung und Veränderung
Das MLR ist berechtigt, aus von ihr nicht verschuldeten wichtigen Gründen die Veranstaltung abzusagen, örtlich, räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder die Dauer sowie den Inhalt zu verändern. Eine örtliche und/oder zeitliche Verlegung und/oder sonstige Veränderung wird mit Mitteilung (schriftlich oder in Textform) an den Teilnehmer angezeigt. Das MLR hat auch das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erforderliche Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht.
Nachholen der Veranstaltung
Sollte das MLR im Falle einer notwendigen Verlegung statt Nichtdurchführung der Veranstaltung in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Termin durchzuführen, so ist der Teilnehmer hiervon zu unterrichten. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
Begonnene Veranstaltung
Muss das MLR aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihr zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, so hat der Teilnehmer keine Ansprüche auf Erstattung.
Widerruf durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an der Veranstaltung jederzeit telefonisch, über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail widerrufen. Bevorzugt antwortet der Teilnehmer dazu auf die vom MLR versendete E-Mail mit der Teilnahmebestätigung für die Veranstaltung.
Stornogebühren
Im Falle der Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer erhebt das MLR keine Stornogebühren.
§ 4 Haftung
Im Falle einer Absage, Verlegung oder sonstigen Veränderung haftet das MLR nicht für bereits gebuchte und/oder bezahlte Anreisen und Übernachtungen. Das MLR haftet außerdem nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch die Absage, Verlegung oder Veränderung der Veranstaltung ggf. entstehen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen des MLR. Das MLR übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen.
§ 5 Schlussbestimmungen
Schriftform
Von diesen AGB abweichende Regelungen sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom MLR schriftlich bestätigt wurden.
Deutsches Recht
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verpflichtungen und Leistungen, einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, ist Stuttgart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuttgart, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das MLR bleibt daneben dazu berechtigt, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtstand des Teilnehmers einzuleiten.
Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegen das MLR verjähren in 6 Monaten nach dem Ende der Veranstaltung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.